Regeln

Insider-Tipps damit Ihre Kanutour ein voller Erfolg wird:

Tragen Sie sportliche, bequeme Kleidung sowie eine Kopfbedeckung gegen Sonne und Regen.

Wasserverträgliches, festes Schuhwerk, evtl. Trekkingsandalen sind empfehlenswert.

Alkohol sollten Sie vor und während der Tour meiden.

Sonnencreme nicht vergessen! Auf dem Wasser auch bei bewölktem Himmel wichtig.

Schwimmwesten aus Sicherheitsgründen während der Tour nicht ausziehen.

Zur Vorsorge sollte ein Handtuch sowie Ersatzkleidung eingepackt werden.


Download FAQ – Häufig gestellte Fragen zu unserem Kanuverleih

Download Regeln Kanuverleih

Allgemeine Regeln

Für das Verhalten auf dem Wasser lautet die Grundregel: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert und belästigt wird.

Die Berufsschifffahrt hat gegenüber den Kleinfahrzeugen immer Vorfahrt. Die Führer von Fahrgast-, Motor-, Seeschiffen, Fähren, Schlepp- und Schubverbänden richten ihren Kurs nicht nach Sportbooten die sich auf dem Wasser bewegen, denn Sportboote müssen sich aus dem Kurs dieser Schiffe entfernen und dabei den toten Winkel des Schiffes beachten.

Zu den oben genannten Schiffen ist ein genügend großer Sicherheitsabstand zu halten.

Sich von anderen Schiffen (auch Jachten und Motorbooten) ziehen zu lassen ist verboten, da die Manövrierfähigkeit des eigenen Bootes stark beeinträchtigt wird. Ein Motorboot hält beispielsweise wesentlich schneller an als ein Ruderboot, da ein Ruderboot schmaler ist und besser durchs Wasser gleitet.

Für Kleinfahrzeuge untereinander gilt folgende Regel: Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft. Im Einzelnen bedeutet dies: Alle Kleinfahrzeuge, die sich mit Motorkraft fortbewegen müssen den mit Muskel- oder Windkraft fortzubewegenden Booten ausweichen. Die zu dieser Kategorie gehörenden Ruderboote müssen Segelbooten und Surfern ausweichen. Ausweichbewegungen müssen frühzeitig erkennbar sein und in der Regel nach Steuerbord erfolgen. Der Steuermann eines Ruderbootes sollte sich jedoch stets überlegen, ob die Motorbootsführer diese Regeln auch kennen, denn der Ruderer sitzt nun mal im kräftemäßig unterlegenen Boot.

Naturschutz

Der Naturschutz findet gerade unter Kanusportlern eine besondere Beachtung. Viele Paddler haben einen Ehrenkodex, der den besonders rücksichtsvollen Umgang mit der Natur zum Ziel hat. Beispielsweise durch Mitnahme aller mitgebrachten Gegenstände, der Schonung von Pflanzen und Tieren sowie der Beachtung von Anlegeverboten in Naturschutzgebieten.

Gefahrenstellen

Berufsschifffahrt: Auf Flüssen gibt es kein Rechtsfahrgebot, es denn Schilder ordnen dies explizit an. Somit kann sich die Berufsschifffahrt auf den Flüssen frei bewegen. Da sie die Strömung optimal ausnutzt, bleibt sie jedoch im Stromstrich – fährt also von Außenkurve zu Außenkurve. Dem entsprechend fahren Kanuten von Innenkurve zu Innenkurve. Diese Steuerbewegung muss möglichst früh erfolgen, damit die Absicht für die Berufsschifffahrt rechtzeitig erkenntlich ist.

Fähren: Hier sind vor allem die quer verlaufenden Fähren gemeint, die von einer Uferseite zur gegenüberliegenden fahren. Diese Fähren haben Vorfahrt. Nach dem Hinweisschild „Fähre“ ist besondere Vorsicht geboten. Bei Fähren, die an einem Führungsseil laufen (Neckarhäuserhof), muss man besonders auf dieses Seil achten, da es knapp unter der Wasseroberfläche verläuft. Das Anlegen in der Nähe von Fähren ist verboten.

Gewitter: Bei einem Gewitter geht man grundsätzlich nicht aufs Wasser bzw. bricht eine Fahrt sofort ab. Das Auto bietet bei Gewitter einen sicheren Schutz, ein Boot auf dem Wasser keinesfalls. Sollten Sie von einem Gewitter überrascht werden, unbedingt das Wasser verlassen und eine Zwangspause an einem sicheren Ort einlegen. Auf keinen Fall mit dem Kanu unter einem Baum, der über die Wasserfläche ragt, ein trockenes Plätzchen suchen, das Risiko eines Blitzeinschlags ist zu groß.

Baden: Aufgrund der vorhandenen eingeschränkten Wasserqualität und dem vorhandenen Schiffsverkehr wird vom Baden im Neckar abgeraten. Im Umkreis bis zu 100 m von Brücken, Wehr- und Wasserkraftanlagen sowie im Schleusenbereich ist das Baden generell verboten. Ebenso ist es verboten an vorbeifahrende Schiffe heran zu schwimmen, sich an ihnen festzuhalten oder sie zu erklettern. Die Wassersportler müssen gegenüber Badenden größte Aufmerksamkeit und Rücksicht üben.

Alkohol: Wie im Straßenverkehr gilt auch auf dem Wasser die 0,5 Promille-Grenze.

Diese Webseite verwendet Cookies, um noch besser passende Inhalte bieten zu können. Durch die weitere Nutzung stimmen Sie dem zu. Weitere Informationen Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen